Gebäudemodernisierungsgesetz: Was beim Heizungstausch gilt
Text mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionelle Prüfung ausstehend. Zahlen stammen aus den genannten Quellen.
Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) laut amtlicher Infoseite am 10.07.2026 verabschiedet, ausgefertigt am 23.07.2026; die ersten Regeln gelten seit 29.07.2026. Es ist das umbenannte und geänderte Gebäudeenergiegesetz. Für Hausbesitzer heißt das: freie Wahl der Heizung, keine Austauschpflicht nach Alter, aber für neue Gas- und Ölheizungen ein wachsender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe.
Die wichtigsten Änderungen
- Freie Wahl aus zehn Optionen (§ 42 Abs. 2): Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung, Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse oder Wasserstoff, Wärmepumpen-Hybrid, Solarthermie-Hybrid, hocheffiziente KWK, Stromdirektheizung, Anschluss an ein Wärmenetz oder eine andere innovative Lösung.
- Bio-Treppe (§ 43 Abs. 1): Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss ab 2029 mindestens 10 Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugen, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Mehr zur Bio-Treppe
- Gestrichen (Art. 1 Nr. 32): die bisherigen §§ 71 bis 73. Laut amtlicher Infoseite fallen damit die Anforderungen an Heizungsanlagen (65 Prozent erneuerbar), die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen und das Betriebsverbot für alte Heizkessel weg.
- Grüngas- und Grünheizölquote (§ 42a): Die Bundesregierung soll bis 1. Dezember 2026 ein Gesetz vorlegen, das die Lieferanten verpflichtet, Brennstoffe für Gebäude bis 2045 vollständig klimaneutral zu machen.
- Weitere Stufen (Art. 9): Am 1. Januar 2027 tritt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Kraft (Art. 2), ab 1. Januar 2028 müssen neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand Nullemissionsgebäude sein (Art. 3), ab 1. Januar 2030 alle Neubauten (Art. 4). Für Bestandsgebäude ist der Heizungstausch der Kern.
Heizung kaputt: Übergangsfrist
Fällt eine alte Heizung irreparabel aus und wird im Jahr 2028 eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut, gilt die Bio-Treppe erst zwölf Monate nach dem Einbau (§ 43 Abs. 7). Bei Ausfall ab 2029 läuft eine schon bestehende Pflicht zwölf Monate weiter.
Was das GModG für die Förderung bedeutet
Gefördert werden weiterhin klimafreundliche Heizungen, nicht die reine Gas- oder Ölheizung. Die KfW-Förderung hat ihre eigenen Fristen: Ab Februar 2027 sinkt sie halbjährlich. Wer ohnehin tauschen will, rechnet am besten beides: Förderrechner und Heizkosten-Vergleich.
Mietwohnungen
Für Mietwohnungen gibt es eine neue Kostenaufteilung: Bei einer nach § 43 neu eingebauten Gas- oder Ölheizung tragen Vermieter und Mieter bestimmte Mehrkosten, etwa für den Bio-Anteil, ab 2028 beziehungsweise 2029 je zur Hälfte. Die Einzelheiten stehen im Gesetz und sind für den Einzelfall mit Mieterverein oder Rechtsberatung zu klären.
Quellen
- Gesetz vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226, abgerufen am 11.10.2026
- Amtliche Infoseite gmodg.bund.de (BBSR), abgerufen am 11.10.2026
Diese Seite fasst den Gesetzestext zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text im Bundesgesetzblatt.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Öl- oder Gasheizung austauschen?
Eine allgemeine Austauschpflicht nach Alter gibt es nicht mehr: Mit dem GModG wurden die bisherigen §§ 71 bis 73 gestrichen, darunter das Betriebsverbot für alte Heizkessel. Prüf trotzdem, ob dein Kessel andere Pflichten erfüllen muss, und lass dich im Zweifel beraten.
Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Die Gasheizung ist eine der zehn Optionen in § 42. Wird sie nach dem 29. Juli 2026 eingebaut, gilt aber die Bio-Treppe: ab 2029 mindestens 10 Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff, bis 2040 steigend auf 60 Prozent.
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Nein. Die Anforderung, dass neue Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, stand im gestrichenen § 71. An ihre Stelle tritt die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen.