Methodik und Quellen
Text mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionelle Prüfung ausstehend. Zahlen stammen aus den genannten Quellen.
Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus einer genannten Quelle mit Stand-Datum oder wird aus solchen Zahlen berechnet. Wo wir etwas annehmen müssen, steht das dabei.
Förderrechner
Der Rechner bildet die Regeln für ein selbst bewohntes Haus oder eine selbst bewohnte Wohnung ab: Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommensbonus mit Familienzuschlag, Deckel von 70 oder 80 Prozent und die Kostengrenze der ersten Wohneinheit. Für jedes Antragsdatum ermittelt er die gültige Stufe. Grundlage:
- KfW-Merkblatt 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, in Kraft mit Wirkung vom 21.07.2026, endet mit Ablauf des 31.12.2030
Annahme: Die Richtlinie kürzt die Grundförderung für Wärmepumpen und ändert die Regeln für den Ersatz erneuerbarer Heizungen „ab dem ersten Quartal 2027“, ohne Tag. Der Rechner wendet das vorsichtig ab 01.01.2027 an. Das Alter der alten Heizung rechnet er aus dem Jahr der Inbetriebnahme; im Grenzfall entscheidet das genaue Datum. Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kombinationen mehrerer Maßnahmen bildet er nicht ab.
Heizkosten-Vergleich
Aus deinem Gas- oder Heizölverbrauch und dem Nutzungsgrad des Kessels ergibt sich die Wärme, die dein Haus im Jahr braucht. Dieselbe Wärme rechnen wir für die anderen Heizungen zurück: Gas über den Nutzungsgrad, Heizöl über Heizwert und Nutzungsgrad, Wärmepumpe über die Jahresarbeitszahl. Ergebnis sind reine Energiekosten eines Jahres.
- Preise: Eurostat nrg_pc_202, Haushalte, Verbrauchsband D2 (20 bis 199 GJ), inklusive aller Steuern und Abgaben; Eurostat nrg_pc_204, Haushalte, Verbrauchsband DC (2.500 bis 4.999 kWh), inklusive aller Steuern und Abgaben; Europäische Kommission, Weekly Oil Bulletin, Heizöl (Heating gas oil) inklusive Steuern
- Jahresarbeitszahl Luft/Wasser-Wärmepumpe im Bestand (Mittelwert, Spanne 2,6 bis 4,9): Fraunhofer ISE, Schlussbericht WP-QS im Bestand (Feldmessung)
- Jahresarbeitszahl Erdreich-Wärmepumpe im Bestand (Mittelwert, Spanne 3,6 bis 5,4): Fraunhofer ISE, Schlussbericht WP-QS im Bestand (Feldmessung)
- Jahresnutzungsgrad Gas-Brennwertkessel, bezogen auf den Brennwert (60 Anlagen): FH Braunschweig/Wolfenbüttel, Felduntersuchung Brennwertkessel, DBU-Abschlussbericht AZ 14133 (Die Messung ist über 20 Jahre alt; neuere Feldmessungen mit freier Quelle haben wir nicht gefunden.)
- Jahresnutzungsgrad Ölkessel, bezogen auf den Heizwert: Annahme: gemessener Wert für Gas-Niedertemperaturkessel aus derselben DBU-Studie (7 Anlagen) (Für Ölkessel haben wir keine frei zugängliche Feldmessung gefunden. Trag deinen Wert ein, wenn du ihn kennst.)
- Heizwert Heizöl leicht in kWh je Liter: BAFA, Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs (Die CO2-Rechnung nutzt die EBeV-Werte (0,845 t/1000 l x 42,8 GJ/t = 10,05 kWh je Liter); die Abweichung zum BAFA-Wert liegt bei rund 1 Prozent.)
- Beispielverbrauch Gas im Einfamilienhaus (kWh pro Jahr): BDEW-Gaspreisanalyse, Bezugsgröße für Einfamilienhäuser (Nur ein Startwert. Nimm deinen Verbrauch von der letzten Jahresabrechnung.)
- CO2-Faktoren: Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem BEHG für 2023 bis 2030 (EBeV 2030), Anlage 2 Teil 4
Preis-Chronik und Ereignisse
Verbraucherpreisindex: Eurostat prc_hicp_minr, Harmonisierter Verbraucherpreisindex (2015 = 100), Gas (CP0452) und flüssige Brennstoffe (CP0453). Heizöl: Wochenwerte des EU Oil Bulletin, von uns zu Monats- und Jahresmitteln gerechnet. Alle Reihen werden mit scripts/fetch-data.py abgerufen, zuletzt am 11.10.2026; das Skript bricht ab, wenn Werte außerhalb plausibler Grenzen liegen. Nutzung: Weiterverwendung mit Quellenangabe nach Beschluss 2011/833/EU der Europäischen Kommission (Beschluss 2011/833/EU).
Die 23 Ereignisse haben je eine Quelle, die Datum und Kernaussage nennt; wir haben jede am 11.10.2026 abgerufen. CO2-Preise: BEHG § 10, DEHSt, DEHSt zum EU-ETS 2.
Gesetz und Österreich
Gebäudemodernisierungsgesetz: Gesetz vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226 und gmodg.bund.de. Österreich: Seiten der Sanierungsoffensive des Bundes, umweltfoerderung.at, RIS und der Landesregierungen, abgerufen am 11.10.2026; die einzelnen Links stehen auf der Österreich-Seite.
Aktualisierung
Preise holen wir wöchentlich bis monatlich neu. Merkblatt und Richtlinie prüfen wir monatlich auf eine neue Fassung; ändert sich eine Förderregel, ändern wir zuerst die Regeldatei mit Quelle und Datum und erst dann die Texte.
Kennzeichnung von KI-Texten
Die Texte sind mit Unterstützung einer KI entstanden. Bis zur redaktionellen Prüfung kennzeichnen wir sie oben auf jeder Seite (Art. 50 KI-Verordnung). Die Zahlen stammen nicht von der KI, sondern aus den genannten Quellen und unserem nachprüfbaren Rechenkern.
Grenzen
Heizungsfrist ersetzt keine Energieberatung, keine Rechtsberatung und keine Prüfung durch die Förderstelle. Bevor du einen Vertrag unterschreibst, prüf die Bedingungen bei der KfW, deinem Fachbetrieb oder einer Energieberatung aus der Expertenliste.