Förderstufen der Heizungsförderung bis 2030

Stand: . Herausgegeben von der web-crossing GmbH, Innsbruck.

Text mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionelle Prüfung ausstehend. Zahlen stammen aus den genannten Quellen.

Ab 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte und die Kostengrenze um 750 Euro, und zwar jeweils zum 1. Februar und 1. August. Maßgeblich ist der Tag, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht.

Countdown

  1. 81Tage

    ab 01.01.2027

    Wärmepumpe: Grundförderung sinkt

    von 30 auf 15 %. Geräte mit Ursprung in der EU bekommen 15 Punkte Wertschöpfungs-Bonus. Die Richtlinie sagt nur „ab dem ersten Quartal 2027“; wir setzen vorsichtig den 1. Januar an.

  2. 112Tage

    ab 01.02.2027

    Stufe 1: Bonus 12 %, Kostengrenze 27.250 €

    Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt um 4 Punkte, die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit um 750 €.

  3. 293Tage

    ab 01.08.2027

    Stufe 2: Bonus 8 %, Kostengrenze 26.500 €

    Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt um 4 Punkte, die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit um 750 €.

  4. 446Tage

    ab 01.01.2028

    Wärmepumpe: nur natürliche Kältemittel

    Gefördert werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, etwa Propan (R290).

  5. 477Tage

    ab 01.02.2028

    Stufe 3: Bonus 4 %, Kostengrenze 25.750 €

    Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt um 4 Punkte, die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit um 750 €.

Stufen nach Antragseingang
ZeitraumBonusKostengrenze 1. WohneinheitGrundförderung WärmepumpeZuschuss neue BiomasseheizungZuschuss neue Wärmepumpe
21.07.2026 bis 31.12.202616 %28.000 €30 %12.880 €12.880 €
01.01.2027 bis 31.01.202716 %28.000 €15 %*12.880 €8.680 €
01.02.2027 bis 31.07.202712 %27.250 €15 %*11.445 €7.358 €
01.08.2027 bis 31.01.20288 %26.500 €15 %*10.070 €6.095 €
01.02.2028 bis 31.07.20284 %25.750 €15 %*8.755 €4.893 €
01.08.2028 bis 31.01.20290 %25.000 €15 %*7.500 €3.750 €
01.02.2029 bis 31.07.20290 %24.250 €15 %*7.275 €3.638 €
01.08.2029 bis 31.01.20300 %23.500 €15 %*7.050 €3.525 €
01.02.2030 bis 31.07.20300 %22.750 €15 %*6.825 €3.413 €
01.08.2030 bis 31.12.2030 (Ende der Richtlinie)0 %22.000 €15 %*6.600 €3.300 €

Beispiele: Selbstnutzer ersetzt eine funktionierende Ölheizung, Kosten über der Kostengrenze, kein Einkommensbonus, Wärmepumpe ohne EU-Ursprung. * Die Richtlinie nennt für den Wärmepumpen-Satz nur „ab dem ersten Quartal 2027“; wir setzen vorsichtig den 01.01.2027 an. Mit EU-Ursprung kommen 15 Prozentpunkte dazu. Ab 01.01.2028 gilt der Wärmepumpen-Zuschuss nur für Geräte mit natürlichem Kältemittel.

Lohnt es sich zu warten?

Nach den heute bekannten Regeln nicht, wenn du eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt: Jede Stufe kostet Bonus und Kostengrenze, bei Wärmepumpen kommt Anfang 2027 der größte Sprung. Eine Ausnahme sind Gas- oder Biomasseheizungen, die erst kurz vor der 20-Jahres-Grenze stehen: Sie bekommen den Bonus erst, wenn sie 20 Jahre alt sind. Der Förderrechner zeigt beides.

Ein Antrag braucht Vorlauf: Bestätigung zum Antrag, Angebot und Vertrag mit Bedingung. Wer zum 31. Januar 2027 beantragen will, sollte im Dezember mit Fachbetrieb oder Energieberatung sprechen.

Quellen