Häufige Fragen zur Heizungsförderung
Text mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionelle Prüfung ausstehend. Zahlen stammen aus den genannten Quellen.
Die wichtigsten Fragen zum Heizungstausch in Deutschland. Für Österreich gibt es eine eigene Seite.
Häufige Fragen
Wann sinkt die Heizungsförderung?
Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozent sinkt ab 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab 01.08.2028. Die Kostengrenze für die erste Wohneinheit sinkt im selben Takt um 750 Euro, bis 22.000 Euro ab 01.08.2030. Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung ab dem ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent.
Was ist der Klimageschwindigkeits-Bonus?
Ein Zuschlag für Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Nach dem Tausch darf das Haus nicht mehr fossil beheizt werden.
Wer bekommt den Einkommensbonus?
Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (40 Prozent), bis 40.000 Euro (30 Prozent) oder bis 50.000 Euro (10 Prozent). Mit mindestens einem Kind unter 18 verschieben sich alle Grenzen um 10.000 Euro nach oben.
Bekomme ich als Vermieter Förderung?
Ja, die Grundförderung von 30 Prozent (für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 15 Prozent). Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus gibt es nur für die selbst bewohnte Wohneinheit.
Muss die Wärmepumpe aus der EU kommen?
Nein, gefördert werden alle Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Geräte mit Ursprung in der EU aber 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus, der die gekürzte Grundförderung ausgleicht.
Darf ich anfangen, bevor die Zusage da ist?
Den Vertrag darfst du vor dem Antrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen. Mit dem Bau beginnst du am besten erst nach der Zusage; ein Vorhabenbeginn vor dem Antrag schließt die Förderung aus.
Muss ich meine alte Heizung nach 30 Jahren austauschen?
Die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel stand in einem der Paragrafen, die das Gebäudemodernisierungsgesetz gestrichen hat (§§ 71 bis 73). Eine Austauschpflicht nach Alter gibt es damit nicht mehr.
Was ist die Bio-Treppe?
Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden, muss ein Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff kommen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040.
Was kostet Gas aktuell?
Haushalte in Deutschland zahlten im 1. Halbjahr 2026 im Schnitt 11,56 Cent je kWh inklusive Steuern (Eurostat, Verbrauchsband 20 bis 199 GJ).
Woher stammen die Zahlen?
Förderregeln aus dem KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026) und der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, Preise von Eurostat und dem EU Oil Bulletin, Gesetzestexte aus dem Bundesgesetzblatt. Jede Quelle steht auf der Seite, auf der sie verwendet wird, und gesammelt unter Methodik.