Bio-Treppe: Was für neue Gas- und Ölheizungen gilt

Stand: . Herausgegeben von der web-crossing GmbH, Innsbruck.

Text mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionelle Prüfung ausstehend. Zahlen stammen aus den genannten Quellen.

Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss sicherstellen, dass ein wachsender Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammt (§ 43 Abs. 1 GModG).

  1. 10 %ab 01.01.2029
  2. 15 %ab 01.01.2030
  3. 30 %ab 01.01.2035
  4. 60 %ab 01.01.2040

Vier Wege, die Pflicht anders zu erfüllen

  • Solarthermie (Abs. 3): Von 2029 bis Ende 2034 gilt die Pflicht als erfüllt, wenn die Aperturfläche der Kollektoren bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen mindestens 0,04 m² je m² Nutzfläche beträgt (bei mehr Wohnungen 0,03 m²).
  • Lüftung mit Wärmerückgewinnung (Abs. 4): ebenfalls 2029 bis Ende 2034, wenn die Anlage mindestens 73 Prozent Wärme zurückgewinnt, eine Leistungszahl von mindestens 10 erreicht und das ganze Gebäude versorgt.
  • Wärmepumpen-Hybridheizung (Abs. 5): erfüllt, wenn die Wärmepumpe im Teillastpunkt A mindestens 30 Prozent (bivalent alternativ 40 Prozent) der Leistung des Spitzenlasterzeugers bringt.
  • Biomasse-Hybridheizung (§ 45 Abs. 2): Eine Heizung für feste Biomasse in Kombination mit Gas, Öl oder Flüssiggas erfüllt die Pflicht durch die Biomasse.

Was das kostet, ist offen

Wie teuer Biomethan oder Bioöl ab 2029 sind, weiß heute niemand. Eine amtliche Preisreihe gibt es nicht, deshalb rechnen wir dazu keine Zahlen. Bis 1. Dezember 2026 soll außerdem ein Gesetz für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorgelegt werden (§ 42a), das die Lieferanten in die Pflicht nimmt.

Wer statt einer neuen Gasheizung eine Wärmepumpe einbaut, bekommt Förderung, solange es sie gibt: Förderstufen und Countdown.

Quelle: Gesetz vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226, §§ 43 und 45. Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gilt die Bio-Treppe auch für meine bestehende Gasheizung?

Nein. § 43 Abs. 1 betrifft Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut werden.

Wie erfülle ich die Bio-Treppe ohne Biogas?

Das Gesetz nennt vier Wege: eine ausreichend große Solarthermieanlage, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (jeweils für 2029 bis 2034), eine Wärmepumpen-Hybridheizung, deren Wärmepumpe groß genug ist, oder eine Biomasse-Hybridheizung.